
Erbschaftsteuer Freibetrag: Tabelle, Berechnung & Tipps
Wenn ein Familienmitglied verstirbt und ein Erbe hinterlässt, stellen sich neben der Trauer oft praktische Fragen: Muss ich Steuern zahlen? Wie viel darf ich behalten? Die Antwort hängt entscheidend vom Verwandtschaftsgrad ab – und von den Freibeträgen, die der Gesetzgeber für jeden Erben vorsieht. Dieser Artikel zeigt an konkreten Beispielen, wie die Erbschaftsteuer berechnet wird und welche Strategien helfen, Steuern zu vermeiden.
Freibetrag Ehepartner: 500.000 € · Freibetrag Kinder: 400.000 € · Freibetrag Enkel: 200.000 € · Freibetrag Geschwister: 20.000 € · Steuersatz-Spanne: 7 % bis 50 %
Kurzüberblick
- Freibetrag: 500.000 € (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Steuerklasse I (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Steuersatz 7 % – 30 % (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Freibetrag: 400.000 € pro Kind (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Steuerklasse I (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Steuersatz 7 % – 30 % (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Freibetrag: 200.000 € (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Steuerklasse I (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Steuersatz 7 % – 30 % (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Freibetrag: 20.000 € (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Steuerklasse II (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
- Steuersatz 15 % – 43 % (Destatis – Freibeträge nach Personenkreisen)
Sechs Personenkreise, eine klare Hierarchie: Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz staffelt die Freibeträge systematisch – von 500.000 Euro für den Ehepartner bis zu 20.000 Euro für entfernte Verwandte.
| Personenkreis | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I | 7 % – 30 % | Destatis (Statistisches Bundesamt) |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 € | I | 7 % – 30 % | Destatis (Statistisches Bundesamt) |
| Enkel (Kinder noch lebender Kinder) | 200.000 € | I | 7 % – 30 % | Destatis (Statistisches Bundesamt) |
| Urenkel, Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | I | 7 % – 30 % | Bundesportal (Verwaltungsportal des Bundes) |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern | 20.000 € | II | 15 % – 43 % | Destatis (Statistisches Bundesamt) |
| Übrige Erwerber (kein Verwandtschaftsgrad) | 20.000 € | III | 30 % – 50 % | Bundesportal (Verwaltungsportal des Bundes) |
Der Preis der Nähe: Wer dem Erblasser fern steht, zahlt nicht nur drauf – er zahlt deutlich mehr. Ein Geschwisterkind versteuert jeden Euro oberhalb von 20.000 Euro mit mindestens 15 Prozent, während der Ehepartner erst ab 500.000 Euro überhaupt Steuern abführt.
Wie berechnet das Finanzamt die Erbschaftsteuer?
Welche Faktoren fließen in die Berechnung ein?
- Steuerpflichtiger Erwerb: Das Finanzamt ermittelt den Wert des Nachlasses – Bargeld, Wertpapiere, Immobilien, Unternehmen – und zieht davon die Freibeträge sowie weitere Abzüge ab (Finanztip (Verbraucherfinanzportal)).
- Steuerklasse: Der persönliche Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel) genießt die niedrigsten Sätze (IWW (Fachverlag für Steuerrecht)).
- Progressionsvorbehalt: Je höher der steuerpflichtige Erwerb, desto höher der Steuersatz – innerhalb der jeweiligen Steuerklasse steigt der Prozentsatz mit dem Erbwert.
Wie wird der Wert des Erbes ermittelt?
Das Finanzamt bewertet jede Position im Nachlass einzeln. Bargeld und Bankguthaben zählen zum Nennwert. Immobilien werden nach dem Bewertungsgesetz mit dem gemeinen Wert angesetzt – bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gibt es Sonderregeln. Die Sparkasse (Finanzinstitut und Ratgeber) weist darauf hin, dass auch Lebensversicherungen und Schenkungen der letzten zehn Jahre in die Berechnung einfließen können.
Wann braucht man keine Erbschaftssteuer zahlen?
Welche Freibeträge gelten für Ehepartner, Kinder, Enkel?
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro Freibetrag (Destatis (Statistisches Bundesamt)).
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro pro Kind (Destatis (Statistisches Bundesamt)).
- Enkel: 200.000 Euro (Destatis (Statistisches Bundesamt)).
- Urenkel sowie Eltern und Großeltern bei Erbschaft: 100.000 Euro (Bundesportal (Verwaltungsportal des Bundes)).
- Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern: 20.000 Euro (Destatis (Statistisches Bundesamt)).
Gilt der Freibetrag pro Person oder pro Erbfall?
Der Freibetrag gilt pro Erbe und pro Erblasser. Ein Kind kann also von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben – insgesamt 800.000 Euro. Das Gleiche gilt für Ehepartner: Stirbt der Ehemann, erbt die Ehefrau 500.000 Euro steuerfrei; stirbt später die Ehefrau, erbt der Ehemann erneut 500.000 Euro steuerfrei. Die Steuertipps (Steuerratgeber-Portal) betont, dass die Freibeträge innerhalb eines Zehnjahreszeitraums bei Schenkungen mehrfach genutzt werden können.
Das Muster: Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt nichts. Ein Erbe von 100.000 Euro für ein Kind liegt unter 400.000 Euro – Steuer = 0 Euro. Ein Erbe von 500.000 Euro für den Ehepartner liegt exakt beim Freibetrag – Steuer = 0 Euro.
Der Ehepartner kommt mit 500.000 Euro Freibetrag am besten weg – das entspricht dem Wert eines durchschnittlichen Einfamilienhauses in vielen deutschen Städten. Erst oberhalb dieser Schwelle wird die Steuer fällig.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für 100.000 Euro?
Welcher Freibetrag wird abgezogen?
Ein Erbe von 100.000 Euro liegt für nahe Angehörige weit unter den Freibeträgen. Ein Kind mit 400.000 Euro Freibetrag zahlt auf 100.000 Euro gar keine Erbschaftsteuer. Auch der Ehepartner (500.000 Euro Freibetrag) und die Enkel (200.000 Euro Freibetrag) bleiben steuerfrei.
Wie hoch ist der Steuersatz in Steuerklasse I?
Für Erben der Steuerklasse I beginnt der Steuersatz bei 7 Prozent für den ersten progressiven Abschnitt – der aber erst oberhalb des Freibetrags greift. Bei einem Erbe von 100.000 Euro für ein Kind: Der Freibetrag von 400.000 Euro wird abgezogen, der steuerpflichtige Erwerb beträgt 0 Euro. Die Steuer: 0 Euro (Finanztip (Verbraucherfinanzportal)).
Anders sieht es für entfernte Verwandte aus: Eine Nichte (Freibetrag 20.000 Euro) erbt 100.000 Euro. Der steuerpflichtige Erwerb beträgt 80.000 Euro. In Steuerklasse II beginnt der Steuersatz bei 15 Prozent – das macht mindestens 12.000 Euro Steuer.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einem Haus von 500.000 €?
Wie wird der Wert einer Immobilie bewertet?
Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem gemeinen Wert – bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren angewandt. Der Wert kann vom Marktwert abweichen, liegt aber in der Regel nahe am Verkehrswert.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Vererbung von Immobilien?
Ein Haus im Wert von 500.000 Euro, das an den Ehepartner vererbt wird: Der Freibetrag von 500.000 Euro deckt den Wert exakt ab – keine Steuerzahlung. Wird das Haus an ein Kind vererbt, beträgt der Freibetrag 400.000 Euro. Der steuerpflichtige Erwerb: 100.000 Euro. In Steuerklasse I fällt darauf ein Steuersatz von 7 Prozent an – also 7.000 Euro Steuer. Die Sparkasse (Finanzinstitut und Ratgeber) weist darauf hin, dass bei Selbstnutzung der Immobilie durch den Erben für mindestens zehn Jahre Steuerfreiheit gelten kann.
Wer ein Haus erbt und selbst einzieht, kann die Steuer komplett umgehen – vorausgesetzt, er nutzt es zehn Jahre lang selbst. Das Finanzamt verzichtet dann auf die Steuer, auch wenn der Wert über dem Freibetrag liegt.
Wie vermeide ich Erbschaftssteuer bei Immobilien?
Wann ist die Schenkung steuerfrei?
Eine Immobilie kann steuerfrei verschenkt werden, wenn der Wert unter dem persönlichen Freibetrag liegt. Entscheidend ist die Zehnjahresregel: Alle zehn Jahre stehen die Freibeträge erneut zur Verfügung (Steuerbot (Steuerratgeber-Plattform)). Ein Elternpaar kann seinem Kind also alle zehn Jahre 400.000 Euro pro Elternteil schenken – insgesamt 800.000 Euro steuerfrei pro Jahrzehnt.
Wie funktioniert die Nießbrauch-Regelung?
Der Nießbrauch ist ein wirksames Instrument: Der Schenker überträgt die Immobilie, behält aber das Recht, darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu kassieren. Der Wert des Nießbrauchs reduziert den steuerpflichtigen Erwerb des Beschenkten. Nach Angaben von Finanztip (Verbraucherfinanzportal) kann der Nießbrauch den Wert der Schenkung um 20 bis 40 Prozent mindern.
Die Strategie in der Praxis: Wer frühzeitig plant, kann die Freibeträge mehrfach ausschöpfen und Steuern in fünf- bis sechsstelliger Höhe vermeiden. Der Haken: Die Zehnjahresfrist läuft ab dem Tag der Schenkung – wer zu spät handelt, verliert diesen Vorteil.
Steuerklassen im Vergleich
Drei Steuerklassen, drei Welten: Die Steuerklasse bestimmt nicht nur den Freibetrag, sondern auch den Steuersatz – und die Unterschiede sind massiv.
| Merkmal | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| Personenkreis | Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern | Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern | Alle übrigen Erwerber |
| Freibetrag | 500.000 – 100.000 € | 20.000 € | 20.000 € |
| Steuersatz (bei 75.000 € steuerpflichtigem Erwerb) | 7 % | 15 % | 30 % |
| Steuersatz (bei 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb) | 11 % | 25 % | 30 % |
| Steuersatz (bei 2 Mio. € steuerpflichtigem Erwerb) | 23 % | 33 % | 50 % |
| Verschonungsregel für Immobilien (Selbstnutzung) | Ja | Nein | Nein |
| Quelle | IWW (Fachverlag für Steuerrecht) | IWW (Fachverlag für Steuerrecht) | IWW (Fachverlag für Steuerrecht) |
Die Systematik ist brutal einfach: Wer in Steuerklasse III fällt, zahlt auf den ersten Euro oberhalb von 20.000 Euro mindestens 30 Prozent. Ein entfernter Verwandter oder ein guter Freund, der 100.000 Euro erbt, zahlt 80.000 Euro × 30 Prozent = 24.000 Euro Steuer – während das Kind null Euro zahlt.
„Der steuerpflichtige Erwerb wird ermittelt, indem vom Nachlasswert die persönlichen Freibeträge und weitere zulässige Abzüge abgezogen werden. Erst der verbleibende Betrag wird mit dem Steuersatz der Steuerklasse belastet.”
– Finanztip (Verbraucherfinanzportal)
„Die Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad und reichen von 20.000 Euro bis 500.000 Euro – eine Spanne, die die Steuerlast für nahe Angehörige drastisch reduziert.”
– Finanztip (Verbraucherfinanzportal)
„Der Freibetrag innerhalb eines Zehnjahreszeitraums kann erneut genutzt werden – das macht die Schenkung alle zehn Jahre zu einer der wirksamsten Steuervermeidungsstrategien.”
Der rote Faden durch alle Beispiele: Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine Verwandtschaftssteuer. Wer nah dran ist, profitiert. Wer fern steht, zahlt. Für den Ehepartner oder das Kind, das ein Haus im Wert von 500.000 Euro erbt, ist die Entscheidung klar: rechtzeitig die Selbstnutzung prüfen oder die Freibeträge durch Schenkungen mehrfach ausschöpfen – oder die Steuer in voller Höhe tragen.
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advocado.de, florian-enders.de, de.wikipedia.org, fachanwalt.de, rosepartner.de
Häufig gestellte Fragen
Wie oft kann ich die Freibeträge nutzen?
Die Freibeträge stehen bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Bei Erbschaften gelten sie pro Erbfall. Ein Kind kann also von jedem Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei erhalten (Steuerbot (Steuerratgeber-Plattform)).
Was passiert, wenn das Erbe den Freibetrag überschreitet?
Der überschreitende Betrag wird mit dem Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse besteuert. Der Freibetrag wird vollständig abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird (Finanztip (Verbraucherfinanzportal)).
Gilt der Freibetrag pro Elternteil?
Ja. Jedes Elternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann also von der Mutter 400.000 Euro und vom Vater 400.000 Euro steuerfrei erben – insgesamt 800.000 Euro (Destatis (Statistisches Bundesamt)).
Muss ich Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich ein Haus erbe und selbst bewohne?
Unter bestimmten Bedingungen kann die Steuer entfallen: Wenn der Erbe die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzt und die Wohnfläche nicht über 200 Quadratmeter liegt, gewährt das Finanzamt eine Steuerbefreiung (Sparkasse (Finanzinstitut und Ratgeber)).
Wie wird eine Schenkung versteuert?
Schenkungen unterliegen denselben Freibeträgen und Steuerklassen wie Erbschaften. Die Zehnjahresregel ermöglicht es, die Freibeträge mehrfach zu nutzen (Steuertipps (Steuerratgeber-Portal)).
Kann ich den Freibetrag auf mehrere Erben aufteilen?
Jeder Erbe hat seinen eigenen Freibetrag. Der Nachlass wird auf die Erben verteilt, und jeder Erbe versteuert nur seinen Anteil oberhalb seines persönlichen Freibetrags (IWW (Fachverlag für Steuerrecht)).
Welche Rolle spielt die Steuerklasse bei der Berechnung?
Die Steuerklasse bestimmt sowohl den Freibetrag als auch den Steuersatz. Steuerklasse I hat die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Sätze, Steuerklasse III die niedrigsten Freibeträge und die höchsten Sätze (Destatis (Statistisches Bundesamt)).